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RFH, 12.07.1932 - I A 477/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 03.08.1965 - I 251/62 S
Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines …
Dies ergebe sich aus Abschnitt IV Abs. 6 des sog. Organschaftserlasses vom 23. Oktober 1959 (BStBl 1959 II S. 161) und dem vom Vorsteher des Finanzamts angezogenen Urteil des Reichsfinanzhofs I A 477/31 vom 12. Juli 1932 (RStBl 1932 S. 946), das nur für Gewinne, die auf Grund eines Ergebnisausschlußvertrages abgeführt worden seien, also beim Organ nicht der Körperschaftsteuer unterlegen hätten, die Anwendung des Schachtelprivilegs ausschließe. - BFH, 24.11.1953 - I 109/53 U
Steuerliche Behandlung der Personalsteuern einer Organgesellschaft, die eine …
Soweit in der allerdings unklaren Fassung des letzten Absatzes der Entscheidung des Reichsfinanzhofs I A 477/31 vom 12. Juli 1932, Slg. Bd. 31 S. 238, RStBl. - BFH, 01.12.1953 - I 143/53 U
Mindestbesteuerung von Aufsichtsratvergütungen - Mittel aus dem Vermögen eines …
Dem eine Begründung vermissen lassenden Urteil des Reichsfinanzhofs I A 477/31 vom 12. Juli 1932, Reichssteuerblatt (RStBl.) S. 946, das zu der Entscheidung I A 262/31 vom 28. Januar 1932, RStBl.